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Die Schautafel am Grabungsgelände

Mit einem guten Blick auf das Grabungsgelände - in ca. 300 m Entfernung - wurde mit Unterstützung der Ortsgemeinde im Jahr 2006 eine Infotafel errichtet.

Da nach jeder Grabungskampagne die geöffneten Flächen wieder verschlossen werden müssen - um einmal den Landwirten weiterhin die Beackerung zu ermöglichen und zum anderen auch das Grabungsgebiet vor Raubgräbern zu schützen - wurde eine Infotafel vor Ort aufgestellt. Der Besucher bzw. Wanderer erhält dadurch einen kurzen Überblick über die Grabungsgeschichte sowie Funde und Befunde der ersten Grabungsjahre.

Forschungsgeschichte

Erstmals wurden 1921 Funde der römischen Grabdenkmäler dem Rheinischen Landesmuseum Trier gemeldet. Damals fand ein Bauer beim Pflügen durch Zufall einen überlebensgroßen Löwen- sowie einen Eberkopf. Beide Funde kamen ins Museum und sind dort bis heute im Neumagener Saal zu sehen. In den nachfolgenden Jahren geriet die Fundstelle in Vergessenheit bis in den 1980er Jahren ehrenamtliche Bodendenkmalpfleger die Ackeroberflächen absuchten und so den Standort der Grabdenkmäler erneut bestimmen konnten. 2001 fanden dann geophysikalische Messungen statt, mit deren Hilfe Mauern im Boden lokalisiert werden können, ohne Ausgrabungen durchführen zu müssen. Die Messungen ergaben den Grundriss der beiden Grabdenkmäler sowie mehrer Gebäudekomplexe im direkten Umfeld. Im Rahmen von durch die Fritz-Thyssen-Stiftung, das Rheinische Landesmuseum Trier sowie den Archäologischen Förderverein Duppach e.V. finanzierten Grabungen in den Jahren 2002 bis 2005 wurden zwei sehr große Grabdenkmäler, eine Grabkammer, mehrere Gräber und kleinere Grabmäler sowie ein großer Grabbezirk freigelegt. Die Grabungen, die dank der hervorragenden Zusammenarbeit mit den Grundstückseigentümern und Pächtern durchgeführt werden konnten, wurden nach Abschluss der Untersuchungen wieder verfüllt. Dies geschah um den Ablauf der landwirtschaftlichen Aktivitäten nicht langfristig zu stören und um die Mauern und Fundamente gegen Zerstörungen durch den Frost und Raubgräber zu schützen.

Das ganze Areal mit seinen sichtbaren und verborgenen Resten der Vergangenheit stellt ein Kulturdenkmal dar und ist seit 2003 als Grabungsschutzgebiet ausgewiesen und unterliegt damit den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes (DSchPflG §17 und §21). Um diese Zeugnisse der Allgemeinheit in ihrem vollen Aussagewert zu erhalten, sind diese Regelungen unumgänglich. Grabungen (selbst kleine Schürfungen !) sind dort grundsätzlich verboten, ebenso strikt aber auch das Suchen und Mitnehmen archäologischer Reste. Zufallsfunde sind meldepflichtig! Bei entsprechenden Beobachtungen wenden Sie sich bitte an das Rheinische Landesmuseum Trier (Tel. 0651-97740) oder an die Kreisverwaltung Daun.

| Maria Surges | 2006